Programmbereich Gesundheit Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen
Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Dies geschieht u.a. durch die individuelle Förderung von Kursen. Die Kurse müssen den von den Krankenkassen selbst festgelegten Förderkriterien entsprechen, die sich in regelmäßigen Abständen ändern.
Die Förderkriterien der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen, da sich diese oftmals mit dem Ansatz und der Philosophie der vhs-Kurse nicht in Einklang bringen lassen. Die vhs SüdOst im Landkreis München bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitern ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebotes.
Seit 1.Januar 2016 ist es Aufgabe der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) bundesweit Präventionsangebote der Volkshochschulen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die Bezuschussung selbst erfolgt weiterhin durch die kooperierenden Krankenkassen. Diese müssen die Prüfergebnisse der Zentralen Prüfstelle anerkennen.
Sie erhalten bei uns eine Teilnahmebescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) mit Angabe der nötigen Daten.
Die Bescheinigung wird Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses (bitte auf der Teilnehmerliste unter Bemerkung vermerken!) per E-Mail zugeschickt.
Externe Formulare von und für Krankenkassen können wir leider nicht ausfüllen.

Eine Bezuschussung können und dürfen wir Ihnen nicht garantieren.

Im Folgenden sehen Sie alle noch buchbaren bzw. in Kürze beginnenden Kurse.

Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen


Bezuschussung von Gesundheitskursen durch die Krankenkassen
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Dies geschieht u.a. durch die individuelle Förderung von Kursen. Die Kurse müssen den von den Krankenkassen selbst festgelegten Förderkriterien entsprechen, die sich in regelmäßigen Abständen ändern.
Die Förderkriterien der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen, da sich diese oftmals mit dem Ansatz und der Philosophie der vhs-Kurse nicht in Einklang bringen lassen. Die vhs SüdOst im Landkreis München bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitern ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebotes.
Seit 1.Januar 2016 ist es Aufgabe der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) bundesweit Präventionsangebote der Volkshochschulen hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die Bezuschussung selbst erfolgt weiterhin durch die kooperierenden Krankenkassen. Diese müssen die Prüfergebnisse der Zentralen Prüfstelle anerkennen.
Sie erhalten bei uns eine Teilnahmebescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) mit Angabe der nötigen Daten.
Die Bescheinigung wird Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses (bitte auf der Teilnehmerliste unter Bemerkung vermerken!) per E-Mail zugeschickt.
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Eine Bezuschussung können und dürfen wir Ihnen nicht garantieren.

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