Leben in Balance
Gesundheit, das ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen. Gesundheit, das ist der "Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens". So hat es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon 1946 (!) formuliert, und dem ist auch heute nichts Neues hinzuzufügen. Gesundheit ist also Haltung
und Lebensführung, die man sich aneignen kann: durch Kurse, Workshops und Vorträge.

Bezuschussung durch die Krankenkassen:
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Dies geschieht u.a. durch die individuelle Förderung von Kursen. Die Kurse müssen den von den Krankenkassen selbst festgelegten Förderkriterien entsprechen, die sich in regelmäßigen Abständen ändern.
Die Förderkriterien der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen, da sich diese oftmals mit dem Ansatz und der Philosophie der vhs-Kurse nicht in Einklang bringen lassen (z. B. werden nur Kurse mit einer maximalen Dauer von 12 Kurseinheiten anerkannt).

Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie vor Kursbeginn direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Sie erhalten bei Kursen, die für eine Krankenkassenförderung in Frage kommen, eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) mit Angabe der Kursleiterqualifikation.

Die Prüfung obliegt aktuell noch der Krankenkasse. Wir können und dürfen Ihnen keine Bezuschussung garantieren.
Die Bestätigung wird Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses (bitte auf der Teilnehmerliste unter Bemerkung vermerken!) per E-Mail zugeschickt.
Externe Formulare von und für Krankenkassen können wir leider nicht ausfüllen.
Seit 01. Januar 2014 ist es Aufgabe der neugegründeten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) bundesweit Präventionsangebote hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die kooperierenden Krankenkassen, u.a. alle Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen, erkennen dann die Prüfergebnisse der ZPP grundsätzlich an. Das neue Prüfverfahren findet für die Volkshochschulen aktuell noch keine Anwendung. Für die Prüfung der Präventionsangebote von Volkshochschulen sind bis auf weiteres die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Die vhs SüdOst im Landkreis München bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitern ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebotes.

Aqua-Fitness


Leben in Balance
Gesundheit, das ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen. Gesundheit, das ist der "Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens". So hat es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon 1946 (!) formuliert, und dem ist auch heute nichts Neues hinzuzufügen. Gesundheit ist also Haltung
und Lebensführung, die man sich aneignen kann: durch Kurse, Workshops und Vorträge.

Bezuschussung durch die Krankenkassen:
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Dies geschieht u.a. durch die individuelle Förderung von Kursen. Die Kurse müssen den von den Krankenkassen selbst festgelegten Förderkriterien entsprechen, die sich in regelmäßigen Abständen ändern.
Die Förderkriterien der Krankenkassen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Qualitätskriterien der Volkshochschulen, da sich diese oftmals mit dem Ansatz und der Philosophie der vhs-Kurse nicht in Einklang bringen lassen (z. B. werden nur Kurse mit einer maximalen Dauer von 12 Kurseinheiten anerkannt).

Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie vor Kursbeginn direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Sie erhalten bei Kursen, die für eine Krankenkassenförderung in Frage kommen, eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) mit Angabe der Kursleiterqualifikation.

Die Prüfung obliegt aktuell noch der Krankenkasse. Wir können und dürfen Ihnen keine Bezuschussung garantieren.
Die Bestätigung wird Ihnen nach Beendigung Ihres Kurses (bitte auf der Teilnehmerliste unter Bemerkung vermerken!) per E-Mail zugeschickt.
Externe Formulare von und für Krankenkassen können wir leider nicht ausfüllen.
Seit 01. Januar 2014 ist es Aufgabe der neugegründeten Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) bundesweit Präventionsangebote hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit zu prüfen. Die kooperierenden Krankenkassen, u.a. alle Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen, erkennen dann die Prüfergebnisse der ZPP grundsätzlich an. Das neue Prüfverfahren findet für die Volkshochschulen aktuell noch keine Anwendung. Für die Prüfung der Präventionsangebote von Volkshochschulen sind bis auf weiteres die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Die vhs SüdOst im Landkreis München bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitern ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung sichern und entwickeln wir systematisch die Qualität unseres Angebotes.