Deutsch & Integration
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Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 38 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
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Olga Sidorova , Sotiria Germanli
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 40 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
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Irene Martius , Olga Sidorova , Glüsha Arslan , ...
Deutsch Integrationskurs (X) - Modul 5 Abend
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Katrin Lambrecht
Deutsch Integrationskurs (P) - Modul 5 Online Abend
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Aida Cavar , Tsetsegmaa Tumurbaatar
Deutsch Integrationskurs (Z) - Orientierungskurs
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Melanie Sommer , Cornelia Benini
Deutsch Integrationskurs (D) - Hauptkurs
Integrationskurse
Niveau A1-B1
Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezuschusste Deutschkurse. Für Migranten mit längerem Aufenthaltstitel in Deutschland.
6 Module Deutsch und 1 Modul Orientierungskurs zu Deutschland.
Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)
und Test Leben in Deutschland (LID).
Abschluss: Zertifikat Integrationskurs.
Weitere Information: www.bamf.de.
Information / Einstufung / Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Information / Language counselling / Registration
Call uns to make an appointment.
Information / Èvaluation du niveau / Inscription
Prenez rende-vous par télephone.
Tel. 089 442 389 0.
Gebühr pro Modul
100 x 45 Minuten
mit Kostenbefreiung: 0,00 €
mit Berechtigungsschein: 229,00€
Selbstzahler: 458,00€€
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Cécile Lombardot , Olha Seibert
Deutsch Integrationskurs (D) - Modul 2
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Cécile Lombardot , Olha Seibert
Deutsch Integrationskurs (E) - Hauptkurs
Integrationskurse
Niveau A1-B1
Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezuschusste Deutschkurse. Für Migranten mit längerem Aufenthaltstitel in Deutschland.
6 Module Deutsch und 1 Modul Orientierungskurs zu Deutschland.
Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)
und Test Leben in Deutschland (LID).
Abschluss: Zertifikat Integrationskurs.
Weitere Information: www.bamf.de.
Information / Einstufung / Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Information / Language counselling / Registration
Call uns to make an appointment.
Information / Èvaluation du niveau / Inscription
Prenez rende-vous par télephone.
Tel. 089 442 389 0.
Gebühr pro Modul
100 x 45 Minuten
mit Kostenbefreiung: 0,00 €
mit Berechtigungsschein: 229,00€
Selbstzahler: 458,00€€
Einbürgerungstest 1 Gruppe
Die Anmeldung ist ausschließlich persönlich und in deutscher Sprache zu unseren Öffnungszeiten möglich:
Mo: 10.00 - 12.00
Di und Do: 10.00 - 12.00 und 15.00 - 17.00 Uhr
Haidgraben 1c, 85521 Ottobrunn, 3.Stock
Bitte bringen Sie zur Anmeldung:
das digital ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,
einen gültigen Ausweis,
sowie 25,00 € für die Testgebühr (bar oder mit Karte zu zahlen)
Wichtig: Eine Reservierung ist nicht möglich. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn alle Unterlagen im Original vorliegen und die Gebühr bezahlt wurde.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.
Wie sieht der Test aus?
Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.
33 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen
30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bieten der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen und das verbindliche Rahmencurriculum für den Einbürgerungstest. Den Gesamtkatalog und das Rahmencurriculum finden Sie im Online-Center: www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html
Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Bitte denken Sie daran, am Tag der Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen.
Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge interaktiv bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Der Test besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Sie können auch probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen.
Natürlich können Sie den Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen sowie die bundeslandspezifischen Fragenkataloge auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern zum Einbürgerungstest auch als PDF-Dokument herunterladen. Und auch der Mustertestbogen steht für Sie unter Downloads bereit. Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde.
Einbürgerungstest 2 Gruppe
Die Anmeldung ist ausschließlich persönlich und in deutscher Sprache zu unseren Öffnungszeiten möglich:
Mo: 10.00 - 12.00
Di und Do: 10.00 - 12.00 und 15.00 - 17.00 Uhr
Haidgraben 1c, 85521 Ottobrunn, 3.Stock
Bitte bringen Sie zur Anmeldung:
das digital ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular,
einen gültigen Ausweis,
sowie 25,00 € für die Testgebühr (bar oder mit Karte zu bezahlen)
Wichtig: Eine Reservierung ist nicht möglich. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn alle Unterlagen im Original vorliegen und die Gebühr bezahlt wurde.
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.
Wie sieht der Test aus?
Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.
33 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen
30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Testfragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bieten der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen und das verbindliche Rahmencurriculum für den Einbürgerungstest. Den Gesamtkatalog und das Rahmencurriculum finden Sie im Online-Center: www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/OnlineTestcenter/online-testcenter-node.html
Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Bitte denken Sie daran, am Tag der Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen.
Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge interaktiv bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Der Test besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Sie können auch probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen.
Natürlich können Sie den Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen sowie die bundeslandspezifischen Fragenkataloge auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern zum Einbürgerungstest auch als PDF-Dokument herunterladen. Und auch der Mustertestbogen steht für Sie unter Downloads bereit. Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde.
Erasmus+ Lernwoche in Gent
Lernwoche in Gent, Belgien – Künstliche Intelligenz und Kommunikation. Kostenfreie Teilnahme. Nur für Teilnehmer der Integrationskurse der vhs SüdOst!
Du möchtest mehr über Künstliche Intelligenz (KI) lernen und deine digitalen Fähigkeiten verbessern?
Dann komm mit nach Gent in Belgien!
In dieser Lernwoche lernst du:
wie du KI gut und sicher für deine Aufgaben nutzen kannst,
wie du besser mit anderen kommunizierst,
wie du dich gut ausdrückst und sicher auftrittst.
Die Seminarwoche findet auf einfachem und gut verständlichem Englisch statt. Du musst kein perfektes Englisch sprechen.
Wann?
Anreise: Sonntag, 1. November 2026
Abreise: Samstag, 7. November 2026
Die Teilnahme ist für dich kostenfrei!
Das Erasmus+-Programm übernimmt die Kosten für:
die Reise,
die Unterkunft,
die Verpflegung und
die Lernwoche.
Du möchtest dabei sein?
Dann melde dich bitte unter dem folgenden Link an:
Oder per Mail:
deutsch@vhs-suedost.de
Wir freuen uns auf dich und eine spannende Woche in Gent!
Austauschtreffen Fachbereich Deutsch & Integration
Austauschtreffen für Kursleitungen im Fachbereich Deutsch & Integration
Kommen Sie vorbei, tauschen Sie sich aus und knüpfen Sie neue Kontakte!
Unser Austauschtreffen bietet Kursleiter:innen in Integrations- und Berufssprachkursen die Gelegenheit, Erfahrungen zu teilen, praxisnahe Tipps mitzunehmen und sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Freuen Sie sich auf spannende Impulse, lebendige Gespräche und wertvolle Vernetzung in kollegialer Atmosphäre.
Anmeldung erforderlich (nur für Kursleitende der vhs SüdOst)
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 41 mit Brückenelement 500 UE Abend
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
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Barbara Müller
Deutsch B2: Berufssprachkurs BSK B2 42
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
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Susanne Geiger
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 43 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
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Elisabeta Hohn
Deutsch Integrationskurs (S) - Orientierungskurs Abend
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Magdalena Wojcik , Olha Seibert
Deutsch Integrationskurs (X) - Modul 6 Abend
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Katrin Lambrecht
Deutsch Integrationskurs (X) - Orientierungskurs Abend
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Katrin Lambrecht
Deutsch Integrationskurs (P) - Modul 6 Online Abend
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Aida Cavar , Tsetsegmaa Tumurbaatar
Deutsch Integrationskurs (P) - Orientierungskurs Online Abend
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Aida Cavar , Tsetsegmaa Tumurbaatar