Deutsch Berufssprachkurse
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Niveau B2
Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem
Niveau B2. Abschluss: Deutschtest B2
Zugänglich für in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund,
die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern möchten.
Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem
Niveau B1 oder eines Integrationskurses.
Kurse (10)
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Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 35 mit Brückenelement 500 UE Abend
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch B2: Berufssprachkurs BSK B2 36
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 37 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 38 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch B2.1 Erfolgreich im Alltag & Beruf (Teil 2)
Deutsch B2.1 – Erfolgreich im Alltag & Beruf
Sprechen, verstehen, anwenden: Lernen Sie, sich klar und sicher auszudrücken, längere Texte zu verstehen und in Alltag und Beruf souverän zu kommunizieren. Praxisnah, motivierend und direkt anwendbar.
Bitte nutzen Sie unsere Sprachberatung für eine persönliche Einstufung.
Einzelne Kurstage können online stattfinden.
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 40 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch A2/B1 Konversation und mehr
Mehr sprechen, sicherer werden! In diesem Kurs steht die Kommunikation im Mittelpunkt: Mit spannenden Texten, Bildern und Videos sprechen wir über aktuelle und alltagsnahe Themen und kommen miteinander ins Gespräch.
Erweitern Sie Ihren Wortschatz, gewinnen Sie mehr Sicherheit beim freien Sprechen – und wiederholen Sie ganz nebenbei wichtige grammatische Strukturen.
Voraussetzung: B1-Niveau oder sehr gutes A2-Niveau.
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 39 mit Brückenelement 500 UE
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch B1+/B2: Berufssprachkurs BSK B2 41 mit Brückenelement 500 UE Abend
geförderte Deutschkurse - berufsbezogene Deutschsprachförderung
Für Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland leben und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Empfehlenswert nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses auf dem Niveau B1 oder B2.1 oder eines Integrationskurses. Aus Bundesmitteln geförderter Deutschkurs mit Berufsbezug auf dem Niveau B2. 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Abschluss: Deutschtest für den Beruf B2.
Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind oder wenn Sie als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilzunehmen.
In Sprachkursen wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Sprachkurse werden zunächst im Form vom Basismodul B1-B2 an der vhs SüdOst angeboten. Höhere Niveaus und Spezialmodule sind in Planung und werden derzeit bei anderen Trägern angeboten.
Das Basismodul B1-B2 besteht aus 500 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext auf dem Niveau B2. Das Modul endet mit einem offiziellen Sprachtest auf dem Niveau B2.
Wer kann teilnehmen?
Der Kurs richtet sich an in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern wollen. Er ist empfehlenswert nach dem erfolgreichen Abschluss eines B1 Kurses oder eines Integrationskurses. Für die Teilnahme brauchen Sie eine Berechtigung.
Wo bekomme ich die Berechtigung?
Berechtigung durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter
Sie können für die berufsbezogene Deutschsprachförderung berechtigt / verpflichtet werden, wenn Sie ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/Jobcenter befinden.
Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie einen Antrag auf Berechtigung stellen, wenn Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind und zur Zeit eine Ausbildung absolvieren oder eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen z.B. begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschluss oder für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Ebenso, wenn Sie für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen.
Wie wird der Kurs finanziert und was kostet er?
Der Kurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschsprachmodul ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen. Einen Kostenbeitrag müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie neben Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Arbeitslosengeld I oder II oder Grrundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Auszubildender sind oder Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de.
Deutsch telc B1 Prüfungsvorbereitung
Dieser Kurs bereitet gezielt auf die telc B1-Prüfung vor. Geübt werden alle prüfungsrelevanten Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen sowie wichtige Prüfungsstrategien und typische Aufgabenformate.
Der Kurs richtet sich an Teilnehmende mit grundlegenden Deutschkenntnissen, die die B1-Prüfung ablegen möchten. Die Prüfung eignet sich auch als Sprachnachweis für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
Eine Anmeldung ist nach persönlicher Beratung / Einstufung möglich, bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail: deutsch@vhs-suedost.de oder telefonisch: 089 442 389 0